{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-NKVF-11-7_2022-07-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/FfK8zHjcgYXf/Empfehlung%20NKVF%2011.7.2022%20anonymisiert.pdf", "Checksum": "9a817e4423a5e4e2579d51184f0d6149"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung NKVF 11.7.2022 anonymisiert"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.07.2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 11.07.2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 11.07.2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 11. Juli 2022: NKVF / Bericht eines Kontrollbesuches"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:19:52", "Checksum": "fdecc27b2a4cd9b608ba07292232ebca", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.07.2022\nRegeste:\nEmpfehlung vom 11. Juli 2022: NKVF / Bericht eines Kontrollbesuches\n\n37\nNur als Bsp. hier zitiert : NZZ vom 12. Januar 2022 Fall Brian: Junger Straftäter wird in anderes Gefängnis verlegt (nzz.ch). Tagblatt vom\n14. Januar 2022 8 Fall Brian: Wer keine Kooperation zeigt, ist kein Opfer (tagblatt.ch)\n38\nwww.humanrights.ch / Beratungsstelle Freiheitsentzug / Falldokumentation / Brian / Brian-chronik (besucht am 17. Juni 2022).\n39\nIbidem.\n40\nwww.parlament.ch / Geschäfte 21.8238 21.8238 | Verstösse gegen Folterkonvention: Kommt eine Untersuchung im Fall Brian? | Geschäft\n| Das Schweizer Parlament\n41\nDas letzte Mal : 6B_882/2021 12.11.2021 - Schweizerisches Bundesgericht (bger.ch)\n9/10\nden Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Zugänglichkeit zu den darin enthaltenen Personendaten von Y wird nach durchgeführter Anhörung (Art. 11 BGÖ) beurteilt. Die Namen der darin\nenthaltenen Verwaltungsangestellten werden entsprechend den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes und der Rechtsprechung bekannt gegeben. Die verbleibenden Personennamen können\nabgedeckt werden.\n27. Der Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung bei der Nationalen\nKommission zur Verhütung von Folter den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn er mit der Empfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15 Abs.1 BGÖ).\n28. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter erlässt eine Verfügung, wenn sie mit der\nEmpfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n29. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach\nEmpfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung\n(Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n30. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name des Antragstellers anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ).\n31. Die Empfehlung wird eröffnet:\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nX\n\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nNationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF\nGeschäftsstelle\nSchwanengasse 2\n3003 Bern\n\nAdrian Lobsiger Alessandra Prinz\nEidgenössischer Datenschutz- Juristin Direktionsbereich\nund Öffentlichkeitsbeauftragter Öffentlichkeitsprinzip\n\n10/10\n"}