{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2022-07-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-NKVF-11-7_2022-07-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/FfK8zHjcgYXf/Empfehlung%20NKVF%2011.7.2022%20anonymisiert.pdf", "Checksum": "9a817e4423a5e4e2579d51184f0d6149"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung NKVF 11.7.2022 anonymisiert"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.07.2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 11.07.2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 11.07.2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 11. Juli 2022: NKVF / Bericht eines Kontrollbesuches"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:19:52", "Checksum": "fdecc27b2a4cd9b608ba07292232ebca", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 11.07.2022\nRegeste:\nEmpfehlung vom 11. Juli 2022: NKVF / Bericht eines Kontrollbesuches\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nBern, 11. Juli 2022\n\nEmpfehlung\nnach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes\n\nim Schlichtungsverfahren zwischen\n\nX\n(Antragsteller)\n\nund\n\nNationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)\n\nI Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest:\n\n1. Der Antragsteller (Journalist) hat am 12. November 2021 gestützt auf das Bundesgesetz über das\nÖffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) bei der Nationalen\nKommission über die Verhütung von Folter (NKVF) um Zugang zu den Berichten, die im Rahmen\nvon zwei Besuchen der NKVF bei Herrn Y in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies vom 19. Oktober\n2018 und vom 29. September 2020 erstellt wurden, ersucht.\n2. Am 26. November 2021 und am 6. Dezember 2021 nahm die NKVF gegenüber dem Antragsteller\nu.a. wie folgt Stellung: «Die Kommission kann die fraglichen Schreiben gestützt auf Artikel 9 BGÖ\ni.V.m. Artikel 19 1bis DSG aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Person nicht\nherausgeben. Eine tatsächliche Anonymisierung ist nicht möglich (Art. 9 Abs. 1 BGÖ), und die\nbetroffene Person kann nicht unter Art. 19 Abs. 1bis DSG subsumiert werden (keine Person, die\nein öffentliches Amt wahrnimmt).»\n3. Am 21. Dezember 2021 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen\nDatenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein. Er brachte darin vor, er könne\nnicht verstehen, wie die NKVF die Zugangsverweigerung mit dem «Persönlichkeitsschutz» von Y\nbegründen könne, wenn sie gleichzeitig «bei einem kürzlichen, erneuten Besuch bei [Y] einen\ndetaillierten Bericht dazu auf ihrer Webseite veröffentlicht [habe]» Weiter ist der Antragsteller der\nAnsicht, dass «[d]as hohe öffentliche Interesse am Fall […] die Einsicht in die Einschätzungen zu\nden Haftbedingungen [rechtfertigt], wie sie auch im von der NKVF proaktiv veröffentlichten Bericht\nausführlich geschildert werden. Zudem ist die Einsicht und Thematisierung in die Berichte im\nSinne von [Y] und es besteht die Möglichkeit, einzelne Passagen zu schwärzen.»\n\nFeldeggweg 1\n3003 Bern\nTel. +41 58 463 74 84, Fax +41 58 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n\n"}