26. Die Eidgenössische Zollverwaltung gewährt den Zugang zu den in den Excel-Tabellen enthaltenen Informationen mit Ausnahme der Spalten «Importeur PLZ Ber» und «Importeur Ort Ber» der verbliebenen vier Edelmetallhandelsunternehmen. Ebenfalls abgedeckt werden Angaben zu goldliefernden Banken, da die Antragstellerin auf diese Angaben verzichtet hat.