BGÖ handelt, weshalb der Zugang verweigert werden müsse. In der Anhörung brachten die Unternehmen in ihren weitgehend inhaltsgleichen Schreiben im Wesentlichen vor, die Excel-Tabellen enthielten geschäftsrelevante Informationen wie Lieferfirmen und Transaktionsvolumina (Eigenmasse), deren Geheimhaltung von zentraler Bedeutung für ihren wirtschaftlichen Erfolg sei. So seien sie aufgrund von den mit Lieferanten systematisch abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, absolute Diskretion zu wahren.