Am 14. September 2018 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien nicht einigen konnten. Allerdings schränkte die Antragstellerin ihr Zugangsgesuch weiter ein und verzichtete auf Informationen von Empfängerinnen und Lieferantinnen von Gold, soweit es sich dabei um Banken handelt. 11. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerin, der EZV und der angehörten Dritten sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. II. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung: