8. Mit Schreiben vom 30. August 2018 bestätigte der Beauftragte gegenüber der Antragstellerin den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags die EZV dazu auf, die betroffenen Dokumente und bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 9. Am 5. September 2018 reichte die EZV die verlangten Unterlagen ein. Zur Begründung der Zugangsverweigerung verwies sie auf ihre ausführlich begründete Stellungnahme an die Gesuchstellerin. 10. Am 14. September 2018 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien nicht einigen konnten.