Am 5. März 2018 fand ein Treffen zwischen der Antragstellerin und der EZV statt, anlässlich dessen die Antragstellerin ihr Zugangsgesuch nochmals bestätigte. 5. Daraufhin stellte die EZV die verlangten Angaben in Form von Excel-Tabellen zusammen und führte bei den betroffenen Dritten (goldimportierende Banken und Unternehmen der Edelmetallindustrie) eine Anhörung durch. Im Rahmen dieser Anhörung erklärte sich ein Unternehmen mit der Bekanntgabe der sie betreffenden Daten einverstanden. Die übrigen sechs lehnten eine Offenlegung ab.