2/4 13. Die Dokumente liegen der ETH Zürich unbestrittenermassen vor und stehen in Zusammenhang mit deren Lehrtätigkeit als gesetzlich vorgesehene öffentliche Aufgabe (Art. 7 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen [SR 414.110]). Es liegen folglich amtliche Dokumente gemäss Art. 5 Abs. 1 BGÖ vor, für welche grundsätzlich Anspruch auf Zugang besteht.