Aufgrund der E-Mail der ETH vom 23. August 2021 an den Antragsteller, der eingereichten ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten, den eingereichten Unterlagen und der durchgeführten Schlichtungsverhandlung bleibt unklar, welche Daten genau der Website von icumonitoring.ch zugrunde liegen und vom Zugangsgesuch tatsächlich betroffen sind. Aufgrund der Sachverhaltslage kann der Beauftragte vorliegend denn auch nur eine verfahrensleitende Empfehlung abgeben.