Aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen ist denn auch nicht ersichtlich, welcher Daten im Auftrag der armasuisse bearbeitet werden und/oder welche Daten Forschungszwecken dienen, ob es sich um Daten handelt, welche eine öffentliche Aufgabe betreffen oder nicht. 21. Aufgrund der E-Mail der ETH vom 23. August 2021 an den Antragsteller, der eingereichten ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten, den eingereichten Unterlagen und der durchgeführten Schlichtungsverhandlung bleibt unklar, welche Daten genau der Website von icumonitoring.ch zugrunde liegen und vom Zugangsgesuch tatsächlich betroffen sind.