Die Beschaffenheit des Informationsträgers sowie die Form des Dokumentes spielen keine Rolle (Papier, USB-Stick etc.). Vielmehr ist ausschlaggebend, ob dem Dokument tatsächlich ein Informationsgehalt beizumessen ist, weil es über einen informativen Inhalt verfügt. Eine weitere Voraussetzung ist der Besitz der Information. Eine Information befindet sich dann im Besitz einer Behörde, wenn die Behörde tatsächlich in der Lage ist, das Dokument bzw. die gewünschte Information ohne notwendiges Zutun einer anderen Behörde abzurufen und zugänglich zu machen.