Unfortunaltely, I am not at liberty to share hospital-level data.[…] Since ultimately this data belongs to the coordinated sanitary service of the Armed Forces, I suggest you to get in contact with them directly if you wish to access that information […]." Diese Stellungnahme enthielt keine Rechtsmittelbelehrung. 3. Mit Schreiben vom 23. August 2021 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein und verwies dabei auf sein Zugangsgesuch und die Stellungnahme der ETH.