I. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: 1. Der Antragsteller (Privatperson) hat am 14. August 2021 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) bei der Eidgenössischen Technischen Hochschule ETH Zürich (nachfolgend ETH) wie folgt um Zugang zu Dokumenten ersucht: " Sie betreiben die Website unter dem Domainnamen icumonitoring.ch ('icumonitoring.ch is maintained by the Health Geography and Policy Group [...] at ETH Zürich').