13 Abs. 3 VBGÖ). Eine weitergehende Anonymisierung ist nach Ansicht des Beauftragten nicht angezeigt, da der diesem Fall zugrunde liegende Sachverhalt bereits öffentlich bekannt ist und damit zusammenhängende Informationen öffentlich verfügbar sind. 39. Die Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (R) Antragstellerin 1 - Einschreiben mit Rückschein (R) Antragstellerinnen 2 und 3 - Einschreiben mit Rückschein (R) Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten Freiburgstrasse 130 3003 Bern 40.