7 Urteil des BVGer A-8073/2015 vom 13. Juli 2016 E. 6.1.3. 5/7 Mosambik von einem besonderen öffentlichen Interesse am Zugang zu entsprechenden Informationen auszugehen (Art. 6 Abs. 1 Bst. a VBGÖ). Dass es sich dabei um bedeutende Ereignisse handelt, zeigt sich namentlich daran, dass sich das EDA überhaupt veranlasst sah, ein solches Gespräch mit den Beteiligten zu initiieren. Folglich bezieht sich das öffentliche Interesse vorliegend auch darauf zu wissen, wie das EDA auf diese Ereignisse reagiert hat.