Darüber hinaus sei das besagte Treffen auf Initiative des EDA zustande gekommen, weshalb der Informationsfluss auch nicht als völlig freiwillig betrachtet werden könne. Aus einem der verlangten Dokumente – einer von einem Mitarbeiter des EDA erstellten Gesprächsnotiz – gehe zwar hervor, dass der vertrauliche Rahmen des Treffens erörtert worden sei, jedoch sei dem Dokument weder zu entnehmen, dass die Zusicherung der Vertraulichkeit von den Antragstellerinnen explizit verlangt worden sei, noch dass das EDA explizit eine solche abgegeben habe.