1. Der Zugangsgesuchsteller (Privatperson) hat am 24. November 2017 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA um Zugang zu sämtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit Kreditvergaben einer Schweizer Bank an Mosambik ersucht. Er nahm dabei explizit Bezug auf eine Medienberichterstattung vom Vortag, in welcher ein Gespräch zwischen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und Vertretern der Bank thematisiert wurde.