{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2018-04-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-EDA-vom-1_2018-04-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/2IM1sofaRHqS/Empfehlung%20EDA%20vom%2010.04.2018%20anonymisiert.pdf", "Checksum": "646791f2f48d3a6b9db2f61f4c6bad6e"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung EDA vom 10.04.2018 anonymisiert"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 10.04.2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 10.04.2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 10.04.2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 10. April 2018: EDA / Dokumente betreffend Bankgeschäfte einer Schweizer Bank im Ausland"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:24:34", "Checksum": "cafec5b597273d9f0e1ed36d77d553ce", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 10.04.2018\nRegeste:\nEmpfehlung vom 10. April 2018: EDA / Dokumente betreffend Bankgeschäfte einer Schweizer Bank im Ausland\n\n34. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten gewährt einen teilweisen\nZugang zu den verlangten Dokumenten im beabsichtigten Umfang gemäss seiner\nStellungnahme vom 6. Februar 2018.\n35. Die Antragstellerinnen können innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim\nEidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten den Erlass einer Verfügung\nnach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren\n(Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG; SR 172.021) verlangen, wenn sie mit der Empfehlung\nnicht einverstanden sind (Art. 15 Abs. 1 BGÖ).\n36. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten erlässt eine Verfügung,\nwenn es mit der Empfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n37. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten erlässt die Verfügung innert\n20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass\neiner Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n38. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am\nSchlichtungsverfahren Beteiligten werden die Namen der Antragstellerinnen anonymisiert\n(Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). Eine weitergehende Anonymisierung ist nach Ansicht des Beauftragten\nnicht angezeigt, da der diesem Fall zugrunde liegende Sachverhalt bereits öffentlich bekannt ist\nund damit zusammenhängende Informationen öffentlich verfügbar sind.\n39. Die Empfehlung wird eröffnet:\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nAntragstellerin 1\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nAntragstellerinnen 2 und 3\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nEidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten\nFreiburgstrasse 130\n3003 Bern\n40. Eine Kopie dieser Empfehlung (per E-Mail) geht an:\n- Zugangsgesuchsteller\n(Zustellung mit teilweise anonymisierten Personendaten)\n\nReto Ammann\n\n7/7\n"}