Am 31. Mai 2018 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein und machte geltend, es sei von grossem öffentlichem Interesse, auf noch detailliertere Zahlen als die bereits publizierte Aufschlüsselung nach Kantonen zurückgreifen zu können. 4. Mit Schreiben vom 5. Juni 2018 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das BFS dazu auf, die betroffenen Dokumente und bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 5. Am 14. Juni 2018 reichte das BFS die geforderten Unterlagen ein.