III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: 22. Das Bundesamt für Kommunikation hält mangels vorhandener Dokumente an seinem abschlägigen Bescheid fest. Das Bundesamt für Kommunikation leitet das Zugangsgesuch zur 3 BBl 2003 2019