Ebenso wenig habe es Aufträge für das Abhören des Botschaftsfunks erhalten (Punkt 5) oder für andere Bundesstellen Überwachungen bestimmter Fluggesellschaften durchgeführt (Punkt 6). Schliesslich habe das BAKOM auch keinen Zugriff auf das militärische HF-Peilsystem der Schweizer Luftwaffe (Punkt 7). Das BAKOM stütze sich bei seiner Verwaltungstätigkeit auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere das Fernmeldegesetz (FMG; SR 784.10). Diesen Standpunkt wiederholte das BAKOM auch in seiner Stellungnahme an den Beauftragten.