Dies weil das BAKOM keine Vereinbarung im Bereich der Inlandaufklärung eingegangen sei und auch keine Aufträge dazu vom VBS oder anderer externer Stellen erhalten habe (Punkt 1). Weiter habe das VBS keinen Zugriff auf das BAKOM-Monitoringsystem (Punkt 2). Das BAKOM habe zudem keine Aufträge von externen Bundesstellen bezüglich Spionageabwehr erhalten (Punkt 4). Ebenso wenig habe es Aufträge für das Abhören des Botschaftsfunks erhalten (Punkt 5) oder für andere Bundesstellen Überwachungen bestimmter Fluggesellschaften durchgeführt (Punkt 6).