Zum anderen kam er der Aufforderung des BAKOM vom 11. Dezember 2018 nach und ging weiter auf sein Zugangsgesuch vom 28. November 2018 ein. 8. Am 18. Dezember 2018 wandte sich der Antragsteller mit einer als «Update zum Schlichtungsverfahren BAKOM» bezeichneten E-Mail an den Beauftragten und machte geltend, dass es sich bei der Antwort des BAKOM auf seine Frage 3) um eine «Täuschung» handle. Es sei absolut zwingend, dass das BAKOM nicht nur Zugriff auf eine einzige Anlage des VBS habe, sondern auf alle vier vorhandenen Peilanlagen. Dieser Umstand sei ihm vom BAKOM zu bestätigen.