In materieller Hinsicht führte das BAKOM aus, dass in Bezug auf die Punkte 1) und 2) sowie 4) – 7) keine entsprechenden Dokumente existierten, da solche Leistungsvereinbarungen, Aufträge und Zugriffe nicht bestünden. Betreffend den Punkt 8) bestätigte das BAKOM dem Antragsteller, dass Mitarbeiter mit der Funktion «Radiomonitoring» einer Personensicherheitsprüfung