I. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: 1. Der Antragsteller (Privatperson) gelangte am 30. Oktober 2018 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) mit acht Fragestellungen an das Bundesamt für Kommunikation BAKOM und ersuchte um Zugang zu folgenden Informationen: 1) Alle Akten und Leistungsvereinbarungen zu Aufträgen des VBS und anderer externer Stellen an das BAKOM, welche die Inlandaufklärung innerhalb der Schweiz dokumentieren.