37. Zusammengefasst gelangt der Beauftragte somit zu folgendem Ergebnis: - Die AB-BA fällt in ihrer gesamten Tätigkeit unter den persönlichen Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes; - Das Öffentlichkeitsgesetz findet auch auf die eingeforderten Abrechnungen der beauftragten Personen Anwendung, da die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 BGÖ bis anhin nicht nachvollziehbar dargelegt gemacht wurde; -