Staatsanwälten, die Anzahl Verfahren sowie über ihren Aufwand publiziert.» Der Beauftragte weist darauf hin, dass es sich bei der Veröffentlichung des jährlichen Tätigkeitsberichtes um eine aktive Information handelt, welche die vom Antragsteller verlangten Information kaum enthält. Die aktive Information unterscheidet sich von der Information auf Anfrage (passive Information), indem das Recht auf bestimmte Informationen nur auf Antrag einer Person geprüft wird und nach dem Öffentlichkeitsgesetz beurteilt wird.17