Dem sonstigen generellen öffentlichen Interesse kommt die AB-BA nach, indem sie in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen über die Ernennung von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die Anzahl Verfahren sowie über ihren Aufwand publiziert. Schliesslich führte die AB-BA aus, dass, «[d]ie vom Gesuchsteller eingeforderten Abrechnungen der mandatierten Personen […] insbesondere im Bereich von geführten Strafverfahren wichtige und sensitive Hinweise auf noch andauernde Strafverfahren und Verfahrens- bzw. Ermittlungsstrategien offenlegen [können]. Solche Informationen sind gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff.