semble indiquer que l’AS- MPC, dans le cadre [de] son activité de surveillance, pourrait elle-aussi entrer dans le champ d’application à raison de la personne de la LTrans.» Im vorliegenden Verfahren würden jedoch «keine Dokumente verlangt, die in die Aufsichtstätigkeit der AB-BA fallen. Vielmehr will der Gesuchsteller Einsicht in Verträge und Abrechnungen sowie spezifische Korrespondenz mit Privatpersonen und ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nehmen. Die AB- BA verbleibt bei ihrer Haltung, dass die eingeforderten Dokumente nicht in den Geltungsbereich des BGÖ fallen.