drei mit juristischen Hilfspersonen und drei zur Mitarbeit Inspektionsbericht (Verträge, Rechnungen und Korrespondenz); und - drei vertragliche Beziehungen mit Kommunikationsspezialisten (Verträge, Rechnungen und Korrespondenz). In ihrer Stellungnahme bekräftigte die AB-BA die Auffassung, wonach lediglich ihre Aufsichtstätigkeit vom Öffentlichkeitsgesetz erfasst werde. Sie stützte ihren Standpunkt auf ein Schreiben des Beauftragten vom 19. März 2021, in welchem festgehalten wurde, dass «après un examen sommaire de la question, le PFPDT considère que le fait […] semble indiquer que l’AS- MPC, dans le cadre [