3). Ergänzend merkte sie an, «dass es sich bei den E-Mails Nr. 1-11 und 13-15 um einen internen Austausch innerhalb einer kleinen Arbeitsgruppe bzw. eines eng begrenzten Personenkreises im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Abgabe der Stellungnahme vom 26.9.2018 […] handelt, und daher diese Dokumente […] zum persönlichen Gebrauch bestimmte Arbeitshilfen darstellen und entsprechend der Zugang zu diesen Dokumenten auch vollständig verweigert werden dürfte.» 8.