Diese wurden am 29. November 2018 eingereicht. Die vom Antragsteller im Schlichtungsantrag verlangten E-Mails bezeichnete es mit Nummer 4 (E-Mail vom 13.09.2018) und 11 (E-Mail vom 21.09.2018). 6. Am 4. Dezember 2018 eröffnete der Beauftragte ein Schlichtungsverfahren und forderte das VBS auf, bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 7. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2018 hielt die Behörde an ihrer Begründung der teilweisen Zugangsverweigerung gemäss ihrem Schreiben vom 2. November 2018 an den Antragsteller fest (Ziff.