Während des darauffolgenden Schlichtungsverfahrens bat das BAKOM das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS (VBS) um eine Stellungnahme, da das in Frage stehende Dokument sich mit Themen befasste, welche zum Teil das VBS betrafen. Dieses Schlichtungsverfahren endete mit einer Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter).1 2. In der Folge stellte der Antragsteller am 15. Oktober 2018 gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz beim VBS ein Gesuch um Zugang zu «sämtliche[n] Daten und Akten, welche über diesen Vorgang [vgl. Ziff. 1] vorhanden sind […].