Erstens muss das Dokument existieren (Bst. a), zweitens muss sich die Information im Besitz der angefragten Behörde befinden (Bst. b) und drittens muss die Information der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen (Bst. c). Im vorliegenden Fall geht es zuerst darum zu bestimmen, ob die verlangten Dokumente Informationen enthalten, die der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des ENSI dienen. Wird diese Frage bejaht, wird in Anwendung der Rechtsprechung geprüft, ob das ENSI in Besitz dieser Informationen sein sollte. 12.