2/4 dem ENSI nur übermittelt werden, wenn es in Erfüllung seiner gesetzlichen Aufsichtstätigkeit brauchte3. Folglich ist zu prüfen, ob es sich bei den Sicherheitsvorschriften um amtliche Dokumente im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes handelt. 11. Artikel 5 BGÖ definiert für die Anwendung des Gesetzes den Begriff des „amtlichen Dokumentes“. Der Tatbestand ist im Absatz 1 an drei kumulative Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss das Dokument existieren (Bst.