I. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: 1. Der Antragsteller (Privatperson) hat am 22. September 2017 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) um Zugang zu folgenden Dokumenten ersucht:  „Sicherheitsvorschriften (Ionisierende Strahlung) für die kontrollierte Zone des KKW Leibstadt  Sicherheitsvorschriften (Ionisierende Strahlung) für die kontrollierte Zone des KKW Mühleberg“.