" Zudem handle es sich dabei "um vertrauliche Wirtschaftsinformationen (commercially sensitive information), welche bei Publikation indirekt zu Preisabsprachen und damit zu einer Verzerrung des Marktes führen könnte. Es ist nach ständiger Praxis der Kartellbehörden verboten, solche Informationen zu publizieren, weshalb dies auch nicht auf dem Umweg über die EFK zulässig sein kann." 25. Zum Geschäftsgeheimnis gehören lediglich schützenswerte Geschäftsinformationen, deren Kenntnisnahme durch die Konkurrenz Marktverzerrungen bewirken bzw. dazu führen, dass dem betroffenen Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil genommen wird.