So könnten die Drittkunden einer Tochtergesellschaft aus dem angegebenen Gewinnzuschlag Rückschlüsse auf ihre eigenen Geschäfte ziehen, was die Tochtergesellschaft bzw. RUAG benachteiligen würde. Weiter führte die EFK aus: "Zudem könnte sich durch die betragsmässige Offenlegung der Anpassung der EFK hinsichtlich Querfinanzierung der Entwicklung der Dornier 228 Probleme […] ergeben […]. Die Offenlegung der weiteren betragsmässigen Anpassungen der EFK und der Strategie hinsichtlich Herstellkosten, Marketing und Verkauf, Forschung und Entwicklung sowie Administrationskosten beeinträchtigen die Marktchancen von RUAG.