Zum andern werde der Zugang zum vollständigen Bericht verweigert, da er Geschäftsgeheimnisse, vor allem im Bereich der Preiskalkulation, enthalte. Die wichtigsten Ergebnisse der Prüfung seien in der publizierten Zusammenfassung enthalten, womit dem Transparenzgebot im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes hinreichend Rechnung getragen worden sei. 4. Am 15. Juli 2019 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein.