In ihren Stellungnahmen führte sie dazu aus, dass zum einen "der fragliche Bericht (die vollständige Version) als VERTRAULICH klassifiziert und daher nicht zugänglich [ist]. Im Interesse der Öffentlichkeit wurde eine gekürzte Berichtsversion publiziert." Die "entklassifizierte Version" stehe auf der Internetseite der EFK zur Verfügung. Zum andern werde der Zugang zum vollständigen Bericht verweigert, da er Geschäftsgeheimnisse, vor allem im Bereich der Preiskalkulation, enthalte.