Aviation 2013 – 2017".1 2. Der Antragsteller (Journalist) hat am 28. Juni 2019 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) die EFK um Zugang zum Bericht "Prüfung der effektiven Gewinnmarge bei RUAG Aviation 2013 – 2017" ersucht. 3. Mit Schreiben vom 8. Juli 2019 (E-Mail) resp. 12. Juli 2019 (eingeschriebener Brief) verweigerte die EFK dem Antragsteller den Zugang zum Bericht. In ihren Stellungnahmen führte sie dazu aus, dass zum einen "der fragliche Bericht (die vollständige Version) als VERTRAULICH klassifiziert und daher nicht zugänglich [ist].