I. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest: 1. Der Antragsteller (Journalist) hat am 10. August 2017 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA um Zugang zu einer „aktuellen“ Liste derjenigen Nichtregierungsorganisationen ersucht, die vom EDA in Israel unterstützt werden. 2. Am 1. September 2017 liess das EDA dem Antragsteller eine Liste mit den im Jahr 2016 unterstützten Partnern mit Tätigkeit in Israel und im Besetzten Palästinensischen Gebiet zukommen.