15 Abs. 2 BGÖ). 37. Das Bundesamt für Polizei erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). 38. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name des Clubs, von Y.__ und des Rechtsvertreters anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 39. Die Empfehlung wird eröffnet: - Einschreiben mit Rückschein (AR) X.__ / Y.__ vertreten durch Z.__ - Einschreiben mit Rückschein (AR) Bundesamt für Polizei fedpol Guisanplatz 1a 3003 Bern