Nach Ansicht des Beauftragten ist fedpol zuzustimmen, dass eine Einsicht der Öffentlichkeit in die streitgegenständlichen Dokumente die Gefahr birgt, dass gewisse Gruppen Rückschlüsse auf die Tätigkeiten und den Informationsstand der Schweizer Behörden in bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen schliessen könnten. Daraus folgt nach Ansicht des Beauftragten eine ernsthafte und konkrete Gefahr, dass sich diese Informationen in unerwünschter bzw. für die innere Sicherheit der Schweiz nachteiliger Weise nutzen liessen.