Allerdings muss fedpol zugutegehalten werden, dass es bei Dokumenten, die sicherheitsrelevante Aspekte betreffen, zuweilen schwierig sein kann, die Zugangsverweigerung materiell zu begründen, ohne zu stark auf den Inhalt der Dokumente einzugehen. Nach der Rechtsprechung liegt es in bestimmten Fällen in der Natur der Sache, dass die betreffende Behörde einer Gratwanderung obliegt: «Bei zu vielen Details besteht das Risiko der indirekten Veröffentlichung der (geheim zu bleibenden) Akten; bei zu wenigen Details besteht das Risiko einer Verletzung der Begründungspflicht.»15