Einerseits stellt der Antragsteller drei Fragen an fedpol und andererseits bittet er explizit darum, die «vorliegende Eingabe auch als Antrag im Sinne von Art. 6 BGÖ zu behandeln». Dabei wird insbesondere um Zugang ersucht zu: «Lagebeurteilungen, Einschätzungen, Berichte oder Korrespondenz (inkl. E-Mails), die im Zusammenhang mit einer sicherheitspolizeilichen Relevanz [des Clubs] erstellt worden sind oder diese thematisieren» sowie «Informationen zu einer allfälligen Klassifizierung [des Clubs] als sicherheitskritisch unter Berücksichtigung aktueller Bedrohungslagen». 20.