2/7 8. Mit Schreiben und E-Mail vom 18. November 2025 informierte der Beauftragte den Antragsteller und fedpol, er werde das Schlichtungsverfahren schriftlich durchführen und gab beiden Parteien die Möglichkeit bis zum 12. Dezember 2025 eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. 9. Mit E-Mail desselben Tages erklärte fedpol, auf eine ergänzende Stellungnahme zu verzichten. Der Rechtsvertreter reichte innert Frist keine ergänzende Stellungnahme beim Beauftragten ein. 10.