b, c, d, e, f und h BGÖ geltend und begründete das Vorliegen jedes Ausnahmetatbestandes einzeln. 6. Der Beauftragte hat den Rechtsvertreter mit E-Mail vom 9. Oktober 2025 aufgefordert, nachzuweisen, dass Y.__ berechtigt sei, im Namen der Organisation einen Schlichtungsantrag einzureichen bzw. eine Rechtsvertretung zu bevollmächtigen. 7. Mit E-Mail vom 21. Oktober 2025 reichte der Rechtsvertreter ein Schreiben ein, in welchem der «Vizepräsident» sowie der «Secretary» bestätigen, dass der Präsident Y.__ an einem «Members- Meeting» bevollmächtigt wurde, in dieser Sache im Namen des Clubs zu handeln und eine Rechtsvertretung beizuziehen.