u.a., «die gesuchstellende Partei ist zur Überprüfung der rechtmässigen Bevollmächtigung anzuhalten, die Rechtsform [des Clubs] nachzuweisen sowie die entsprechende Unterschriftenberechtigung aufzuzeigen, sollte am Gesuch im Namen [des Clubs festgehalten und ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.» Im «ergänzenden Bericht» wies fedpol zudem darauf hin, bei der Eingabe vom 1. Juli 2025 habe der Antragsteller sowohl ein Zugangsgesuch gemäss Öffentlichkeitsgesetz gestellt als auch eine allgemeine Eingabe gemacht, welche ein Auskunftsgesuch gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG;