Am 12. September 2025 übermittelte fedpol in erstreckter Frist die vom Zugangsgesuch betroffenen Dokumente, einen Begleitbrief und einen «nicht parteiöffentlichen ergänzende[n] Bericht» an den Beauftragten. Im Begleitbrief erklärte fedpol u.a., «die gesuchstellende Partei ist zur Überprüfung der rechtmässigen Bevollmächtigung anzuhalten, die Rechtsform [des Clubs] nachzuweisen sowie die entsprechende Unterschriftenberechtigung aufzuzeigen, sollte am Gesuch im Namen [des Clubs festgehalten und ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.